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Augen auf beim Küchenkauf

Gerade beim Küchenkauf überschlagen sich die Anbieter teilweise mit vermeintlich unschlagbaren Angeboten. Diese sind, wie so oft mit Vorsicht zu genießen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken.

Darum geht es:

Am 25. Juni 2024 entschied das Oberlandesgericht Zweibrücken in einem Fall, der sich um den Kauf einer Einbauküche drehte. Der Käufer hatte beim Verkäufer eine Küche bestellt und war mit den Zahlungsbedingungen nicht einverstanden. Insbesondere ging es um eine Klausel, die einen Skonto (Rabatt bei schneller Zahlung) von 20% regelte.

Das Gericht stellte fest, dass die Klausel zur Gewährung eines Skontos unzulässig war. Diese Klausel benachteiligte den Käufer unangemessen, da sie ihn unter Druck setzte, schnell zu zahlen, um einen Rabatt zu erhalten. Das OLG betonte, dass solche Bedingungen transparent und fair sein müssen, damit beide Parteien gleich behandelt werden.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Urteils war die Frage der Zahlungsbedingungen. Das Gericht entschied, dass die im Vertrag festgelegten Zahlungsfristen klar und verständlich formuliert sein müssen. Unklare oder verwirrende Formulierungen könnten dazu führen, dass der Käufer nicht rechtzeitig zahlen kann, was wiederum zu Problemen führen könnte. So besteht für den Kunden keine Möglichkeit, die Zahlung aufgrund von Mängeln (teilweise) zurückzuhalten, wenn er sich nicht der Forderung des höheren Preises aussetzen möchte. Bei Zahlung am selben Tag ist zudem keine angemessene Zeit zur Prüfung möglich, ob die Leistung vertragsgerecht erbracht und die Rechnung ordnungsgemäß gestellt worden ist.

Zusätzlich wurde auch die Frage einer Vertragsstrafe behandelt. Denn der "Skontobetrag" ist aufgrund seines Umfangs und im Verhältnis zum Gesamtküchenpreis als unzulässige Vertragsstrafe zu werten. Denn branchenüblich ist ein Skonto von lediglich 1 % bis 3 %. . Das Gericht wies dies zurück und erklärte, dass Vertragsstrafen nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sind. In diesem Fall war die Regelung nicht gerechtfertigt und verstieß gegen das Recht auf faire Vertragsbedingungen.

Insgesamt stellte das OLG klar, dass Verträge fair gestaltet sein müssen und keine Partei unangemessen benachteiligt werden darf. Die Entscheidung stärkt die Rechte von Verbrauchern und sorgt dafür, dass Kaufverträge transparenter und gerechter gestaltet werden müssen.

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