Der Diesel-Abgasskandal: Was tun?
Der Abgasskandal ist ein Armutszeugnis für die Autoindustrie und die Aufklärung ist längst noch nicht abgeschlossen. Was bedeutet das für die betroffenen Autobesitzer? Diese Frage beleuchtet der folgende Beitrag.
Darum geht es:
Der VW-Konzern hatte bereits am 18. September 2015 eingeräumt, Abgaswerte mit einer illegalen Abschalteinrichtung manipuliert zu haben. Am 21. Januar 2018 hatte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen erneuten Rückruf für rund 130.000 V6-Dieselfahrzeuge von Audi angeordnet. Vorwürfe werden auch gegen BMW, Mercedes und Porsche immer lauter und es werden Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften geführt.
Konkret droht ein nicht unerheblicher Wertverlust des Fahrzeuges, Stilllegungsverfügungen der Straßenbehörden, aber auch Nutzungseinschränkungen durch Fahrverbote in Innenstädten. Selbst für die bislang angeordneten Updates der Motorsteuerung ist unklar, wie sich dieses Update auf den Motor auswirkt. Es kann zu Schäden am Motor, zu einem Mehrverbrauch kommen oder zu einem Leistungsverlust führen. Die Hersteller garantieren derzeit gerade nicht, dass sich das Update nicht negativ auf Haltbarkeit, Nutzungsdauer, Verbrauch auswirkt oder die Fahrzeuge nicht von einem drohenden Fahrverbot bis hin zur Stilllegung betroffen sind.
Was müssen Fahrzeugbesitzer jetzt tun?
Den betroffenen Fahrzeugbesitzern stehen grundsätzlich Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche oder im Falle der Finanzierung des Kaufpreises auch ein Widerrufsrecht zu.
Die Manipulation der Software, die einer „Abschalteinrichtung“ gleichkommt, stellt einen technischen Mangel dar, die vollmundigen Aussagen der Hersteller zur Umweltverträglichkeit, Verbrauch und Wertbeständigkeit sind widerlegt und ein Betrug am Verbraucher.
Diese Rechte sind von verschiedenen Voraussetzungen abhängig. Eine wesentliche Beschränkung besteht darin, dass die Rechte nicht zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden können.
Die betroffenen Fahrzeugbesitzer müssen schnell handeln, die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche gegen die Autohersteller wie VW, Skoda, Audi, Seat oder Porsche durchzusetzen. Ansonsten droht die Verjährung der Ansprüche auf Rücktritt und Schadenersatz. Bereits jetzt versuchen die Autohändler und -hersteller die Verfahren zu verzögern, damit z. B. Gewährleistungsansprüche verjähren.
Eine weitere Möglichkeit besteht für die Besitzer von finanzierten oder geleasten Fahrzeugen, sich von diesen Verträgen zu lösen. Viele Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft und können noch immer wirksam widerrufen werden (Widerrufsjoker).
Die Zeit drängt zum Handeln
Es gilt daher, schnellstmöglich und mit anwaltlicher Hilfe zu prüfen, welche Rechte dem Betroffenen zustehen und was getan werden muss, die Ansprüche rechtswirksam geltend zu machen. Jedes weitere Abwarten birgt die Gefahr der Verjährung von Ansprüchen!