Elterngeld und längere Krankheit
Das Elterngeld ist bei vielen Eltern beliebt. Oft kommt es zum Streit, ob und welche Voraussetzungen für dessen Bewilligung vorliegen. Die Frage, ob "Elterngeld Plus" bei längerer Krankheit zu gewähren ist, hat das Bundessozialgericht nun beantwortet.
Darum geht es:
Das Urteil des Bundessozialgerichts vom 07.09.2023 zum Elterngeld Plus bei längerer Arbeitsunfähigkeit hat für viele Eltern eine positive Wendung genommen (Aktenzeichen: B 10 EG 2/22 R). Das Elterngeld Plus wurde eingeführt, um berufstätige Eltern finanziell zu unterstützen, wenn sie nach der Geburt ihres Kindes in Teilzeit arbeiten möchten. Es ermöglicht ihnen, neben dem Elterngeld auch Einkommen aus einer Teilzeittätigkeit zu beziehen. Doch was passiert, wenn ein Elternteil aufgrund einer längeren Arbeitsunfähigkeit nicht in der Lage ist, einer Teilzeittätigkeit nachzugehen?
Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass auch in solchen Fällen das Elterngeld Plus weiterhin gezahlt werden muss. Die Begründung liegt darin, dass die Arbeitsunfähigkeit keinen Einfluss auf den Anspruch auf das Elterngeld Plus haben sollte. Es handelt sich hierbei um eine soziale Leistung, die unabhängig von der individuellen Arbeitsfähigkeit gewährt wird.
Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen. Sie stellt sicher, dass auch Eltern, die aufgrund einer längeren Krankheit nicht arbeiten können, weiterhin finanziell unterstützt werden. Gerade in solchen Situationen ist es wichtig, dass Familien nicht zusätzlich belastet werden und ihre Existenz gesichert bleibt.
Es ist empfehlenswert, sich bei der zuständigen Behörde über ihre Ansprüche zu informieren und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen, falls das Elterngeld Plus aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit gekürzt oder gestrichen wurde. Das Urteil des Bundessozialgerichts stärkt ihre Position und erhöht die Chancen auf eine positive Entscheidung. Gerne sind wir bereit, Sie bei diesen Verfahren zu unterstützen.