Entschädigung bei Annullierung des Fluges
Informiert die Airline nicht rechtzeitig über die Annullierung eines gebuchten Fluges, steht dem Reisenden nach einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs eine Ausgleichszahlung zu.
Darum geht es:
Der Kläger hatte über einen Reisevermittler eine Flugreise gebucht. Die Airline informierte den Reisevermittler gut 4 Wochen vor dem geplanten Flug, dass dieser nicht stattfinden würde. Erst 10 Tage vor dem gebuchten Flug wurde der Kläger per E-Mail vom Reisevermittler über die Annullierung seines Fluges informiert. Der Kläger begehrte hiernach eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600,00 € von der Airline.
Zu Recht, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) nun entschieden hat (Urteil vom 11.05.2017, Az.: C-302/16). Denn ein Fluggast muss mindestens 2 Wochen vorher darüber informiert werden, dass sein Flug nicht statt findet. Die Beweislast dafür, dass der Fluggast rechtzeitig informiert worden ist, trägt die Airline. Dies gilt nach dem EuGH auch dann, wenn, wie vorliegend, die Flugreise nicht direkt bei dem Luftfahrtunternehmen gebucht worden ist.