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Geblitzdingst? Kein Bußgeld (vorerst)

Das gilt natürlich nicht generell. Es betrifft nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Landstuhl nur ein bestimmtes Messgerät.

Darum geht es:

Betroffen ist das Messgerät Leivtec XV3. Der Hersteller selbst hat darauf hingewiesen, dass Zweifel an der Messgenauigkeit bestehen. Das Amtsgericht Landstuhl hat daher ein Bußgeldverfahren eingestellt (Beschluss vom 17.03.2021 - 2 OWi 4211 Js 2050/21). Zur Begründung verwies es darauf, dass kein standardisiertes Messverfahren vorliegen würde. Die Kosten für ein Sachverständigengutachten zur Prüfung der Richtigkeit der Messung hielt das Gericht für unverhältismäßig.

Nicht nur aus diesem Grund lohnt es sich, einen Bußgeldbescheid vor Bezahlung prüfen zu lassen. 

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