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Haben Sie ein Bauspardarlehen aufgenommen? Dann fordern Sie die Kreditgebühren zurück!

Verbraucher können von ihrer Bausparkasse erhobene Darlehensgebühren zurückverlangen.

Der Bundesgerichtshof hatte erneut eine verbraucherfreundliche Entscheidung gefällt. In seinem Urteil vom 08.11.2016, Az.: XI ZR 552/15 hatte derBGH, entschieden, dass die Bausparkassen von ihren Kunden keine Darlehensgebühren verlangen dürfen. Gebühren betragen teilweise bis zu 2 Prozent des Kreditbetrages.

Was sind Darlehensgebühren.

Die Bausparkassen und Banken, wie bspw. die BHW, Deutsche Bank Bauspar AG, Wüstenrot Bausparkasse und Debeka Bausparkasse, LBS, hatten häufig Darlehensgebühren bei der Auszahlung der Bauspardarlehen erhoben. Diese fällt an, sobald der Verbraucher das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Die Darlehensgebühr ist dabei nicht mit der Abschlussgebühr des Bausparvertrages zu verwechseln.

Rückzahlung der Gebühren fordern - Gefahr der Verjährung

Betroffene sollten ihre Verträge schnellstmöglich anwaltlich prüfen lassen und die Gebühren zurückfordern. Derzeit ist noch nicht geklärt über welchen Zeitraum die Gebühren zurückverlang werden können. Sollten der 10 Jahreszeitraum gelten, dann können auch Gebühren von bereits abgeschlossenen Verträgen zurückverlangt werden. Im schlechtesten Fall muss mit der üblichen 3 jähren Verjährungsfrist gerechnet werden. Wenn das Darlehen im Jahr 2014 ausgezahlt wurde, sollte die Ansprüche bis zum 31.12.2016 gesichert werden.

Bitte beachten sie, dass ein einfaches postalisches Schreiben an ihre Bausparkasse die Verjährung nicht stoppt. Lassen sie sich deshalb anwaltlich beraten.

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