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Kosten für Fitnessstudio bei Schließung wegen Corona?

So mancher nutzt für zur körperlichen Ertüchtigung ein Fitnessstudio. Während der verschiedenen Corona-Wellen waren diese aber geschlossen. Mit der Frage, ob die Gebühren in diesen Zeiten weiter zu zahlen waren, hat sich unter anderem das Landgericht Osnabrück beschäftigt.

Darum geht es:

Das Landgericht hat im Sinne des Sportlers entschieden. Dieser hatte einen Nutzungsvertrag von 24 Monaten abgeschlossen. Für die Zeit, in der das Fitnessstudio wegen Corona geschlossen war, müssen keine Beiträge gezahlt werden (Urt. V. 09.07.2021, Az. 2 S 35/21). Bereits gezahlte Beiträge muss der Betreiber des Fitnessstudios erstatten. Auch einer Verlängerung des Vertrages über die vereinbarten 24 Monate hinaus um den der Schließung entsprechenden Zeitraum erteilte das Gericht eine Absage. 

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