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AGB der Partnervermittlung "Julie" unwirksam

Das Landgericht Halle hat in einer nun veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass die allgemeinen Geschäftsbedingungen des "Freizeitclub Julie" unwirksam sind. 

Darum geht es:

Die Verbraucherzentrale hatte den Freizeitclub Julie aufgefordert, eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht mehr zu verwenden. Mit dieser Klausel hat sich der Freizeitclub bestätigen lassen, dass die Kunden dieser Partnervermittlung bereits bei Vertragsabschluss eine bestimmte Anzahl von Partnervorschlägen erhalten hätten. Diese Klausel ist nach der Entscheidung des Landgerichts Halle unwirksam (Urteil vom 19.01.2018, Az.: 6 O 192/17).

Das Landgericht hat moniert, dass sich die Partnervermittlung mit dieser Klausel eine Tatsache bestätigen lässt, die möglicherweise tatsächlich nicht zutrifft. Denn die Kunden hätten bei einer Streitigkeit nachweisen müssen, dass sie diese Vermittlungsvorschläge nicht erhalten haben. Hinzu kommt, dass Kunden der Meinung sein könnten, für die Leistung der Partnervermittlung zahlen zu müssen, obwohl noch keine Gegenleistung erbracht worden ist.

Wir haben bereits einige Mandanten gegen diese Partnervermittlung erfolgreich vertreten. Wir helfen Ihnen gern weiter.

 

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