Sparkasse Leipzig / Delitzsch - Kündigung von Prämien-Sparverträgen erfolgt zu Unrecht! Kostenfreie Prüfung!
Die Sparkasse Leipzig / Delitzsch hatte in den vergangenen Monaten zahlreiche alte Sparverträge gekündigt – dies zu Unrecht. Verträge kostenfrei prüfen lassen.
Den Kunden wurden bei Vertragsschluss hohe Prämien und Laufzeiten von teilweise 25 Jahren versprochen worden. Dennoch kündigt die Sparkasse nun angeblich wegen der derzeitigen Niedrigzinsphase die gut verzinsten Sparverträge.
Kein Kündigungsrecht der Sparkasse
Ein Kündigungsrecht steht der Sparkasse aber nicht zu. Ein Kündigungsrecht würde der Sparkasse nur zustehen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Eine Niedrigzinsphase kann kein wichtiger Grund sein, denn Zinsschwankungen muss die Sparkasse einkalkulieren. Gestützt wird diese Auffassung von zwei im September 2015 ergangenen Entscheidungen des OLG Stuttgart (23.09.2015 – 9 U 31/15 und 9 U 48/15). Das Gericht hatte einer baden-württembergischen Sparkasse die Kündigung von Ratensparverträgen untersagt. Nach Ansicht des Gerichts sei es der Sparkasse nicht erlaubt, den Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Der Sparkasse war das Risiko negativen Zinsentwicklung bekannt, so dass sie dieses auch zu tragen hat.
Auch ist die Sparkasse der Auffassung, dass auf den Sparvertrag das Darlehensrecht anwendbar sei. Schließlich würde der Kunde der Sparkasse mit den monatlichen Einzahlungen Geld leihen. Deshalb dürfe man nach den Regelungen des Darlehensrechtes kündigen. Sie Sparkasse verkennt jedoch, dass der Hauptzweck des Sparvertrages die Vermögensmehrung und nicht die Erteilung eines Darlehens an die Sparkasse ist.
Daneben ist die Sparkasse der Auffassung, dass im Sparvertrag ein dreimonatiges Kündigungsrecht vereinbart wurde. Nach dem Wortlaut der Klausel gilt das Kündigungsrecht jedoch nur für den Sparer und nicht für die Sparkasse.
Insbesondere hatte die Sparkasse mit Werbeprospekten geworben, die eine Laufzeit über mindestens 25 Jahre auswiesen. Die Sparkassen müssen sich deshalb an den Verträgen festhalten lassen, wenn diese mit langen Laufzeiten locken.
Kürzlich hatte auch die Sparkasse Bitterfeld zahlreiche Sparverträge gekündigt. Wir konnten mittlerweile zahlreiche Verfahren gegen die Sparkasse Bitterfeld positiv beenden, darunter auch ein Anerkenntnisurteil gegen die betroffene Sparkasse.
Was tun
Sie sollten der Kündigung unbedingt widersprechen. Suchen Sie sämtliche Unterlagen heraus und lassen Sie diese anwaltlich prüfen. Die Sparverträge können Sie in unserem Hause kostenfrei prüfen lassen.