Steuerliche Probleme bei der Ehescheidung
Bei einer Trennung/Scheidung ist oft auch ein Thema, wie mit dem gemeinsam gekauften Haus umgegangen werden soll. Soll es von einem Ehegatten weiter genutzt, an die Kinder übertragen oder verkauft werden? Im letzten Fall sind auch steuerrechtliche Fallstricke zu beachten.
Darum geht es:
Die Eheleute in diesem Fall hatten 2008 gemeinsam ein Haus erworben. Im Jahr 2015 zog der Ehemann aus und die Ehe wurde darauffolgend geschieden. Später übertrug der Mann seiner Ex-Frau seinen Miteigentumsanteil an dem Haus. In dieser Übertragung sieht der Bundesfinanzhof einen steuerpflichtigen Vertrag. Die Einnahme aus dem Verkauf dieses Anteils unterliegt danach der Einkommenssteuer (BFH, Urteil vom 14.02.2023 - IX R 11/21).
Der Bundesfinanzhof stellt dabei auf eine 10-Jahresfrist ab. Denn innerhalb dieser Frist wurde das Haus gekauft und vom Mann wieder verkauft. Da der Mann im Jahr 2015 ausgezogen ist, lag auch keine Eigennutzung mehr vor. Wäre der Mann nach Ablauf von 10 Jahren ausgezogen, wäre die Steuerpflicht nicht eingetreten. Diese wäre außerdem bei einer vorliegenden Zwangslage nicht eingetreten. Eine solche Zwangslage kann zum Beispiel eine Zwangsversteigerung sein.