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Teurer Alkohol bei der Klassenfahrt

Alkoholkonsum ist auch bei schulpflichtigen Kindern weit verbreitet. Mit den Folgen eines Rausches während einer Klassenfahrt und den daraus entstandenen Kosten hatte sich das Verwaltungsgericht Berlin zu befassen.

Darum geht es:

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 15.11.2023 (Aktenzeichen: VG 3 K 191/23) zur Frage der Kosten bei Alkoholgenuss während einer Klassenfahrt hat für Aufsehen gesorgt und wichtige rechtliche Fragen aufgeworfen. In dem konkreten Fall hatte ein Schüler während einer Klassenfahrt alkoholische Getränke konsumiert und dadurch erhebliche Schäden verursacht.

Das Gericht entschied, dass die Eltern des Schülers für die entstandenen Kosten haftbar gemacht werden können, da sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Es sei den Eltern zuzumuten, die Handlungen ihres Kindes während einer Klassenfahrt zu überwachen und sicherzustellen, dass es sich angemessen verhält.

Für Anwälte bedeutet dieses Urteil eine wichtige Klarstellung in Bezug auf die Haftung von Eltern für das Fehlverhalten ihrer Kinder während schulischer Veranstaltungen. Es verdeutlicht, dass Eltern auch außerhalb des häuslichen Umfelds dafür verantwortlich sind, dass ihre Kinder sich ordnungsgemäß verhalten und keine Schäden verursachen.

Es ist ratsam, dass Eltern sich über ihre Aufsichtspflichten im Klaren sind und ihre Kinder entsprechend darüber informieren, welche Verhaltensregeln während schulischer Veranstaltungen gelten. Im Falle von Schäden durch das Fehlverhalten eines Kindes sollten Eltern daher rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um mögliche Haftungsansprüche abzuwehren oder zu minimieren.

Insgesamt zeigt das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, wie wichtig es ist, die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick zu behalten und sich über die eigenen Rechte und Pflichten im Klaren zu sein – insbesondere in Bezug auf die Haftung für das Verhalten der eigenen Kinder.

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