Trennung der Eltern: Problemfall Kindergeld
Kindergeld wird für das Kind immer nur einmal an einen Elternteil gezahlt. Bei einer Trennung muss daher geklärt werden, welcher Elternteil das Kindergeld erhalten soll. Eine solche Vereinbarung ist nicht unproblematisch wie eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes zeigt.
Darum geht es:
Im entschiedenen Fall war die Trennung der Eltern zunächst erfolgt. Vor und nach der Trennung war jeweils der Vater derjenige, der das Kindergeld erhalten hat. Das Kind lebte nach der Trennung bei der Mutter. Die Eltern hatten sich daher darauf verständigt, dass der Vater das Kindergeld an die Mutter überweist. Nach etwa 6 Monaten Trennung unternahmen die Eltern einen 2-monatigen Versöhnungsversuch und lebten wieder zusammen. Auch in dieser Zeit bezog der Vater weiter das Kindergeld. Der Versöhnungsversuch ging allerdings schief. Anschließend beantragte die Mutter die Auszahlung des Kindergeldes an sich.
Der Bundesfinanzhof (Urteil v. 18.5.2017 – III R 11/15) hat nun in letzter Instanz entschieden, dass die Bezugsberechtigtenbestimmung der Eltern durch deren Trennung und den Umzug des Kindes zur Mutter erloschen und auch nicht durch den Versöhnungsversuch wieder aufgelebt sei. Demzufolge kann die Kindergeldkasse das Kindergeld zurückverlangen, das während der gesamten Trennung an den Vater gezahlt worden ist.
Daraus folgt, dass der Kindesvater im entschiedenen Fall das Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen muss, obwohl er es bereits an die Mutter weitergeleitet hat. In einem solchen Fall besteht nachträglich nur die Möglichkeit, dass Kindergeld von der Mutter (bzw. dem anderen Elternteil) zurückzuverlangen. Dies scheitert aber dann, wenn auf der anderen Seite kein Geld (mehr) vorhanden ist.
Fazit
Besser ist es, sich vor einer Trennung oder unmittelbar danach über die Folgen der unberechtigten Kindergeldzahlung bewusst zu sein. Denn die Familienkasse zahlt das Kindergeld generell nur an einen Elternteil. Regelmäßig steht das Kindergeld demjenigen zu, in dessen Haushalt das Kind lebt. Gegebenenfalls sollte daher schon bei der Trennung dafür gesorgt werden, dass das Kindergeld der Elternteil erhält, bei dem das Kind künftig lebt.