VW Skandal: neue Entscheidung des EuGH
Noch immer ist der Dieselskandal um, hauptsächlich, VW und Audi in aller Munde. Eine neue Entscheidung des Europäischen Gerichtshof hat nun für Aufsehen gesorgt.
Darum geht es:
Das höchste europäische Gericht hat nun entschieden, dass eine Software, die dazu dient, die Abgaswerte zu schönen und damit zu verfälschen, illegal ist (Urteil vom 17.12.2020, Az.: C-693/18). Die von den Herstellern ins Feld geführte Verminderung von Verschleiß und Verschmutzung des Motors, als Grund für diese Software, vermochte den EuGH nicht zu überzeugen. Eine derartige Abschalteinrichtung dürfe danach nur ausnahmsweise und nur zur Vermeidung von plötzlichen, außergewöhnlichen Schäden eingesetzt werden. Es müsse während der Fahrt zu einer konkreten Gefahr kommen.
Mit dieser Entscheidung können gegebenenfalls auch noch laufende Verfahren zum Abschluss gebracht werden. Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe (Urteil vom 04.12.2020, Az.: 4 O 195/20) haftet VW für entstandene Schäden in bestimmten Fällen bis zu 10 Jahre. Es besteht daher die Möglichkeit ein Verfahren aufzunehmen, bei dem bisher von einer nur 3-jährigen Verjährungsfrist ausgegangen worden ist. Ob dies der Fall ist, sollte anwaltlich geprüft werden. Gern stehen wir Ihnen dafür zur Verfügung.