Arbeitnehmer bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen, im Falle einer Erkrankung für 6 Wochen die vereinbarte Bezahlung von ihrem Arbeitgeber. Soweit, so gut. Doch was ist, wenn in diesen 6 Wochen eine neue Krankheit auftritt? Verlängert sich dann der Anspruch? Mit dieser Frage hatte sich das Bundesarbeitsgericht zu befassen.